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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung


Die Europäische Kommission hat ein umfassendes Konzept vorgelegt, um den Kampf der EU gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch weiter zu verstärken
Schlupflöcher schließen und jegliche Schwachstellen in den EU-Vorschriften beseitigen



Die Kommission hat einen ehrgeizigen und facettenreichen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen vorgestellt, die die Kommission in den nächsten zwölf Monaten ergreifen will, um die EU-Vorschriften gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser durchzusetzen, zu überwachen und zu koordinieren. Ziel dieses neuen, umfassenden Ansatzes ist es, etwaige noch verbleibende Schlupflöcher zu schließen und jegliche Schwachstellen in den EU-Vorschriften zu beseitigen.

Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte: "Wir müssen dafür sorgen, dass schmutziges Geld unser Finanzsystem nicht infiltrieren kann. Wir stärken unsere Verteidigungslinie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit einem umfassenden und weitreichenden Aktionsplan. Bei unseren Vorschriften und ihrer Umsetzung darf es keine Schwachstellen geben. Wir sind entschlossen, all diese Maßnahmen in den kommenden zwölf Monaten umzusetzen – zügig und konsequent. Außerdem stärken wir die Rolle der EU in der Welt, wenn es darum geht, internationale Standards für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu prägen."

Darüber hinaus hat die Kommission auch eine transparentere verfeinerte Methodik veröffentlicht, um Drittländer mit hohem Risiko zu ermitteln, deren Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, sodass von ihnen eine erhebliche Bedrohung für das EU-Finanzsystem ausgeht. Damit können wir unsere Zusammenarbeit mit Drittländern verstärken und eine engere Zusammenarbeit mit der FATF – der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" sicherstellen.

Zu guter Letzt hat die Kommission auch eine neue Liste mit Drittländern verabschiedet, deren System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweist.

Aktionsplan für eine umfassende EU-Politik zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Der heutige Aktionsplan beruht auf sechs Säulen, von denen jede einzelne darauf abzielt, dass die EU im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser wird und hierbei weltweit eine verstärkte Rolle einnimmt. Zusammen werden diese sechs Säulen dafür sorgen, dass die EU-Vorschriften stärker harmonisiert und somit wirksamer sind. Die Vorschriften sollen besser überwacht und die Koordinierung zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten verbessert werden.

Diese sechs Säulen sind:
Wirksame Anwendung der EU-Vorschriften:
Die Kommission wird weiterhin genau darüber wachen, dass die Mitgliedstaaten die EU-Vorschriften umsetzen, damit die nationalen Vorschriften den höchstmöglichen Standards entsprechen. Parallel dazu wird die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) im heutigen Aktionsplan ermutigt, ihre neuen Befugnisse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung voll auszuschöpfen.

Ein einheitliches EU-Regelwerk: Die aktuellen EU-Vorschriften sind zwar weitreichend und wirksam, werden von den Mitgliedstaaten jedoch in unterschiedlicher Weise angewandt. Unterschiedliche Auslegungen der Vorschriften führen zu Schlupflöchern in unserem System, die von Straftätern ausgenutzt werden können. Um dagegen vorzugehen, wird die Kommission im ersten Quartal 2021 ein stärker harmonisiertes Regelwerk vorschlagen.

Aufsicht auf EU-Ebene: Derzeit ist es Sache der Mitgliedstaaten, über die Anwendung der einschlägigen EU-Vorschriften zu wachen, was Unterschiede bei der Aufsicht zur Folge haben kann. Im ersten Quartal 2021 wird die Kommission die Einrichtung einer auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht vorschlagen.

Ein Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus für die zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten: Die zentralen Meldestellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen in den Mitgliedstaaten spielen eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung von Geschäften und Aktivitäten, die mit kriminellen Machenschaften zusammenhängen könnten. Im ersten Quartal 2021 wird die Kommission die Einrichtung eines EU-Mechanismus vorschlagen, der bei der Koordinierung und Unterstützung dieser Meldestellen hilft.

Durchsetzung strafrechtlicher Bestimmungen und Informationsaustausch auf EU-Ebene: Die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit auf der Basis von EU-Instrumenten und institutionellen Vereinbarungen ist für einen angemessenen Informationsaustausch von entscheidender Bedeutung. Auch der Privatsektor kann den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterstützen. Die Kommission wird Leitlinien zur Rolle öffentlich-privater Partnerschaften herausgeben, um den Datenaustausch zu klären und zu verbessern.

Die globale Rolle der EU: Die EU wirkt innerhalb der FATF und weltweit aktiv daran mit, internationale Standards für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu prägen. Wir wollen unsere Anstrengungen noch verstärken, damit wir in diesem Bereich geschlossen als globaler Akteur auftreten. Anpassen muss die EU insbesondere ihren Ansatz für den Umgang mit Drittländern, deren Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen und somit eine Bedrohung für unseren Binnenmarkt darstellen. Die neue Methodik, die heute zusammen mit diesem Aktionsplan vorgestellt wird, gibt der EU die dafür nötigen Instrumente an die Hand. Bis die überarbeitete Methodik angewandt wird, sogt die heutige aktualisierte EU-Liste für eine bessere Übereinstimmung mit der jüngsten Liste der FATF (Financial Action Task Force).

Damit eine inklusive Debatte über die Entwicklung der entsprechenden Politikmaßnahmen stattfinden kann, hat die Kommission den Aktionsplan zur öffentlichen Konsultation gestellt. Behörden, Interessenträger sowie Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 29. Juli Zeit, Beiträge einzureichen.

Verfeinerte Methodik
Die Kommission hat eine neue Methodik veröffentlicht, um Drittländer mit hohem Risiko zu ermitteln, deren nationale Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen und von denen eine erhebliche Bedrohung für das EU-Finanzsystem ausgeht. Ziel dieser neuen Methodik ist es, mehr Klarheit und Transparenz dabei zu schaffen, wie diese Drittländer ermittelt werden. Die zentralen Neuerungen betreffen: i) die Interaktion zwischen der EU und der FATF, was das Verfahren für die Aufnahme in die Liste betrifft, ii) eine verstärkte Zusammenarbeit mit Drittländern und iii) eine intensivere Konsultation von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten. Das Europäische Parlament und der Rat werden in den verschiedenen Stufen der Verfahren Zugang zu allen einschlägigen Informationen haben, wobei bestimmte Sicherheitsanforderungen für den angemessenen Umgang mit diesen Informationen einzuhalten sind.

Aktualisierte Liste
Nach der Geldwäscherichtlinie (AMLD) ist die Kommission rechtlich verpflichtet, Drittländer mit hohem Risiko zu ermitteln, deren Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen. Da die vorgenannte verfeinerte Methodik noch nicht angewandt wird, hat die Kommission heute ihre Liste aktualisiert, um den Entwicklungen auf internationaler Ebene seit 2018 Rechnung zu tragen. Die neue Liste ist nun besser auf die von der FATF veröffentlichten Listen abgestimmt.

In die Liste aufgenommen wurden folgende Länder: Bahamas, Barbados, Botsuana, Ghana, Jamaika, Kambodscha, Mauritius, Mongolei, Myanmar, Nicaragua, Panama und Simbabwe.

Von der Liste gestrichen wurden: Äthiopien, Bosnien-Herzegowina, Demokratische Volksrepublik Laos, Guyana, Sri Lanka und Tunesien.

Die Kommission hat die Liste mittels delegierter Verordnung angenommen. Diese geht nun an das Europäische Parlament und den Rat und muss von diesen innerhalb einer Frist von einem Monat (die einmal um einen weiteren Monat verlängert werden kann) gebilligt werden. Angesichts der Coronakrise wurde der Geltungsbeginn der heutigen Verordnung, die die Liste der Drittländer enthält, – und damit auch die Anwendung der neuen Schutzmaßnahmen – auf den 1. Oktober 2020 verschoben. Damit ist sichergestellt, dass alle Interessenträger Zeit haben, sich darauf einzustellen. Die Streichungen von Ländern werden ungeachtet der Coronakrise jedoch schon 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam.

Hintergrund
In ihrem Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Geldwäsche vom Juli 2019 hatte die Kommission auf verschiedene Schwachstellen im EU-Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hingewiesen. Durch Umsetzung und Inkrafttreten der neuesten Rechtsvorschriften werden einige dieser Probleme zwar beseitigt, doch andere bleiben. Das Europäische Parlament und der Rat haben die Kommission in Reaktion auf dieses Paket aufgefordert, zu prüfen, welche Schritte unternommen werden könnten, um ein stärker harmonisiertes Regelwerk, eine bessere Aufsicht, auch auf EU-Ebene, sowie eine bessere Koordinierung zwischen den zentralen Meldestellen zu erreichen. Mit dem heutigen Aktionsplan reagiert die Kommission auf diese Aufforderung und tut den ersten Schritt, um ihre Priorität zu verwirklichen: einen neuen, umfassenden Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schaffen. Die ebenfalls heute vorgestellte neue Methodik, um Bedrohungen zu erkennen und abzuwenden, die von strategischen Mängeln in den Regelungen von Drittländern zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für die Integrität des EU-Finanzsystems ausgehen, wird die EU noch besser für externe Risiken wappnen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 18.05.20
Newsletterlauf: 01.09.20


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