Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Mehrwertsteuervorschriften der EU erforderlich


Deutschland verzeichnet mit 22 Milliarden Euro EU-weit drittgrößte Mehrwertsteuerlücke
Die Coronavirus-Pandemie hat die wirtschaftlichen Aussichten der EU drastisch verändert und dürfte auch die Mehrwertsteuereinnahmen erheblich schmälern



Den EU-Ländern entgingen 2018 Mehrwertsteuer-Einnahmen in Höhe von 140 Mrd. Euro, aufgrund von COVID-19 ist 2020 ein weiterer Anstieg möglich. Deutschland verzeichnete 2018 mit 22 Mrd. Euro die dritthöchste Mehrwertsteuerlücke in absoluten Zahlen nach Italien (35,4 Mrd. Euro) und dem Vereinigten Königreich (23,5 Mrd. Euro). Zu diesem Ergebnis kommt ein von der EU-Kommission veröffentlichte Bericht. Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni wies darauf hin, dass die EU bei der Beseitigung von Möglichkeiten für Mehrwertsteuerbetrug und -hinterziehung zwar schrittweise vorangekommen ist, es aber noch viel zu tun gibt.

"Die Coronavirus-Pandemie hat die wirtschaftlichen Aussichten der EU drastisch verändert und dürfte auch die Mehrwertsteuereinnahmen erheblich schmälern. Gerade jetzt können sich die EU-Länder solche Verluste jedoch schlicht und einfach nicht leisten. Deshalb müssen wir mehr tun, um den Mehrwertsteuerbetrug mit neuer Entschlossenheit zu bekämpfen und gleichzeitig die Verfahren zu vereinfachen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern", sagte Gentiloni.

Die "Mehrwertsteuerlücke" – oder die Differenz zwischen den erwarteten Einnahmen in den EU-Mitgliedstaaten und den tatsächlich eingezogenen Einnahmen – ist damit zwar immer noch extrem groß, hat sich in den letzten Jahren jedoch geringfügig verkleinert. Die Zahlen für 2020 prognostizieren jedoch eine Trendumkehr mit einem potenziellen Verlust von 164 Mrd. Euro im Jahr 2020 aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Wirtschaft.

Nominal verkleinerte sich 2018 die Mehrwertsteuerlücke in der EU insgesamt leicht um knapp 1 Mrd. EUR auf 140,04 Mrd. Euro. Der Rückgang fiel gegenüber dem 2017 verzeichneten Rückgang um 2,9 Mrd. Euro schwächer aus. Es wurde davon ausgegangen, dass sich die rückläufige Tendenz noch ein weiteres Jahr fortsetzt, doch der positive Trend wird sich durch die Pandemiefolgen wahrscheinlich wieder umkehren.

Die beträchtliche Mehrwertsteuerlücke für 2018 in Verbindung mit Prognosen für 2020 mit den erwarteten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie macht erneut deutlich, dass eine umfassende Reform der Mehrwertsteuervorschriften der EU erforderlich ist, um dem Mehrwertsteuerbetrug ein Ende zu setzen, und dass die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt werden muss, um die Mehrwertsteuererhebung zu fördern und gleichzeitig gesetzestreue Unternehmen zu schützen. Das jüngste Paket der Kommission für eine faire und einfache Besteuerung (Juli 2020) enthält auch eine Reihe anstehender Maßnahmen in diesem Bereich.

Wichtigste Ergebnisse in den Mitgliedstaaten
Wie bereits 2017 verzeichnete Rumänien die höchste nationale Mehrwertsteuerlücke: Hier fehlten im Jahr 2018 33,8 Prozent der Mehrwertsteuereinnahmen. Es folgten Griechenland (30,1 Prozent) und Litauen (25,9 Prozent). Am kleinsten waren die Lücken in Schweden (0,7 Prozent), Kroatien (3,5 Prozent) und Finnland (3,6 Prozent). Die höchsten Mehrwertsteuerlücken in absoluten Zahlen wurden in Italien (35,4 Mrd. Euro), im Vereinigten Königreich (23,5 Mrd. Euro) und in Deutschland (22 Mrd. Euro) verzeichnet.

Nach wie vor gibt es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Insgesamt wies die Hälfte der EU-28-Mitgliedstaaten im Jahr 2018 eine Lücke oberhalb des Medianwerts von 9,2 Prozent auf, wenngleich in 21 Ländern ein Rückgang gegenüber 2017 zu verzeichnen war, am deutlichsten in Ungarn (-5,1 Prozent), Lettland (-4,4 Prozent) und Polen (-4,3 Prozent). Den größten Anstieg verzeichnete Luxemburg (+ 2,5 Prozent), gefolgt von geringfügigen Steigerungen in Litauen (+ 0,8 Prozent) und Österreich (+ 0,5 Prozent).

Hintergrund
Im jährlichen Bericht über die MwSt-Lücke wird die Wirksamkeit der Durchsetzungs- und Einhaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet der MwSt in den einzelnen Mitgliedstaaten gemessen. Er liefert eine Schätzung der voraussichtlichen Mindereinnahmen infolge von Steuerbetrug, ‑hinterziehung und ‑umgehung sowie aufgrund von Insolvenzen, Zahlungsunfähigkeit und fehlerhaften Berechnungen.

Die Mehrwertsteuerlücke ist sowohl für die EU als auch für die Mitgliedstaaten von Bedeutung, da die Mehrwertsteuer einen wichtigen Beitrag sowohl zum EU-Haushalt als auch zum jeweiligen Staatshaushalt leistet. Bei der Studie wird ein "Top-down"-Ansatz angewandt, und die Mehrwertsteuerlücke wird anhand von Daten aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen geschätzt. Die diesjährige Ausgabe enthält bemerkenswerte Ergänzungen wie ein "Backcasting" über 20 Jahre, eine verbesserte ökonometrische Analyse der Bestimmungsfaktoren der Mehrwertsteuerlücke und eine Prognose der potenziellen Auswirkungen der Coronavirus-Rezession auf die Entwicklung der Mehrwertsteuerlücke.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.10.20
Newsletterlauf: 10.12.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen