Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Subventionsdisziplin in der Luftfahrtbranche


Die EU und die Airbus-Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen, um den Entscheidungen der WTO im Streitfall in der Luftfahrtbranche in vollem Umfang nachzukommen
EU-Handelskommissar Phil Hogan: "Ungerechtfertigte Zölle auf europäische Produkte sind nicht hinnehmbar, und angesichts der Einhaltung der Entscheidungen im Fall Airbus verlangen wir, dass die Vereinigten Staaten diese ungerechtfertigten Zölle unverzüglich aufheben"



Die Regierungen Frankreichs und Spaniens haben sich mit Airbus SE darauf geeinigt, die Bedingungen der von ihnen für die Entwicklung des Luftfahrzeugs A350 gewährten rückzahlbaren Anschubinvestitionen zu ändern, um den Marktbedingungen Rechnung zu tragen. Dies bedeutet, dass die Europäische Union und die betreffenden Mitgliedstaaten – Frankreich, Spanien und Deutschland, die auch als "Airbus-Mitgliedstaaten" bezeichnet werden – den Entscheidungen der Welthandelsorganisation (WTO) im Fall Airbus in vollem Umfang nachkommen. Somit haben die Vereinigten Staaten keinen Grund mehr, ihre Gegenmaßnahmen im Hinblick auf EU-Ausfuhren aufrechtzuerhalten, und es wird ein eindeutiges Signal für eine rasche Beilegung des langjährigen Streits ausgesandt.

EU-Handelskommissar Phil Hogan erklärte hierzu: "Ungerechtfertigte Zölle auf europäische Produkte sind nicht hinnehmbar, und angesichts der Einhaltung der Entscheidungen im Fall Airbus verlangen wir, dass die Vereinigten Staaten diese ungerechtfertigten Zölle unverzüglich aufheben. Die EU hat konkrete Vorschläge unterbreitet, um zu einem Verhandlungsergebnis für die seit Langem andauernden transatlantischen Streitigkeiten in der zivilen Luftfahrtbranche zu gelangen, und sie ist weiterhin offen für eine Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten, um sich auf ein faires und ausgewogenes Ergebnis sowie auf künftige Subventionsdisziplinen in der Luftfahrtbranche zu einigen."

Die EU setzt sich nachdrücklich für eine Verhandlungslösung dieses langjährigen Streitfalls ein, des längsten in der Geschichte der WTO. Insbesondere angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage ist die EU der Auffassung, dass es im beiderseitigen Interesse der EU und der Vereinigten Staaten liegt, schädliche Zölle aufzuheben, die unsere Industriebranchen und unsere Agrarsektoren unnötig belasten.

Kommissar Hogan ergänzte: "Sollte keine Einigung erzielt werden, wird die EU bereit sein, ihre eigenen Sanktionsrechte in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen. Die WTO wird in Kürze ihren Schiedsspruch in dem parallelen Fall der EU gegen die Vereinigten Staaten wegen bestimmter rechtswidriger Subventionen an Boeing erlassen, in dem das Berufungsgremium festgestellt hatte, dass die Vereinigten Staaten gegen ihre WTO-Verpflichtungen verstoßen."

Sollten die Vereinigten Staaten ihre Zölle auf europäische Ausfuhren im Wert von 7,5 Mrd. USD beibehalten oder die Zölle erhöhen bzw. auf neue Produkte anwenden, wird die Europäische Union ihre eigenen Sanktionsrechte auf der Grundlage der einschlägigen WTO-Genehmigungen ausüben, sobald die WTO im Fall Boeing die Höhe der Gegenmaßnahmen festgelegt hat. Die EU hat bereits im April 2019 eine öffentliche Konsultation zu einer Liste von Produkten durchgeführt, die für Gegenmaßnahmen in Betracht gezogen werden.

Hintergrund
Im Oktober 2019 gestattete die WTO den Vereinigten Staaten, Gegenmaßnahmen gegen europäische Ausfuhren im Wert von bis zu 7,5 Mrd. USD zu ergreifen. Grundlage hierfür war eine Entscheidung des Berufungsgremiums aus dem Jahr 2018, in der festgestellt wurde, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten den früheren WTO-Entscheidungen in Bezug auf rückzahlbare Anschubinvestitionen für die A350- und A380-Programme nicht in vollem Umfang nachgekommen waren. Die Vereinigten Staaten führten diese zusätzlichen Zölle am 18. Oktober 2019 ein. Airbus wurde in Bezug auf die anderen inkriminierten Maßnahmen bereits zu einem früheren Zeitpunkt tätig, sodass sich die Beschlüsse auf die letzten Maßnahmen beziehen, die von der WTO noch beanstandet wurden.

Was den Fall der EU gegen die Subventionen der Vereinigten Staaten an Boeing betrifft, bestätigte das Berufungsgremium in seiner Entscheidung vom 11. April 2019, dass die Vereinigten Staaten keine geeigneten Maßnahmen ergriffen haben, um den WTO-Regeln über Subventionen nachzukommen. Die Entscheidung des WTO-Schiedsgremiums über den Wert möglicher Vergeltungsmaßnahmen der EU wird in den kommenden Wochen getroffen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.08.20
Newsletterlauf: 14.10.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen