28.04.14 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (Nifis) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welches die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in der heutigen Form aufgehoben hat
In Bezug auf die Bemessung der Eigenkapitalausstattung haben sich Banken seit Basel II kontinuierlich mit dem Kredit- und Marktrisiko sowie dem OpRisk auseinandersetzen müssen, während sich die Versicherungsunternehmen erst mit den Überlegungen zu SII mit dieser Risikokategorie explizit befassen müssen
28.04.14 - 18. Handelsblattjahrestagung Unternehmensjuristentage, 25. bis 27. Juni, Berlin
Unternehmensjuristentage ist der Treffpunkt für die Rechtsabteilung und eine Plattform zum Erfahrungsaustausch und Networking für Unternehmensjuristen. Die Veranstaltung versteht sich als Informations- und Diskussionsforum für Corporate Counsel. Sie wurde konzipiert für Leiter und leitende Mitarbeiter in Rechtsabteilungen. 2014 haben wurde wieder ein bunter Mix an wissenswerten, unterhaltsamen und neuen Themen zusammengestellt.
28.04.14 - Gesundheit und Sicherheit: Europäische Kommission begrüßt EU-weite Kampagne zur Bewältigung von Stress am Arbeitsplatz
Stress ist eines der am häufigsten genannten arbeitsbedingten Gesundheitsprobleme in Europa und dürfte die Ursache der Mehrzahl der ausgefallenen Arbeitstage insgesamt sein. Die Europäische Kommission begrüßt daher die Kampagne "Gesunde Arbeitsplätze – den Stress managen", die heute von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) gestartet wird und mit der das Bewusstsein für die psychologischen, physischen und sozialen Risiken von Stress bei der Arbeit geschärft werden soll. Zum Auftakt der Kampagne treffen László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, Vasilis Kegkeroglou, griechischer stellvertretender Minister für Arbeit, soziale Sicherheit und Wohlstand und Vertreter der griechischen EU-Ratspräsidentschaft, sowie Dr. Christa Sedlatschek, Direktorin der EU-OSHA, zusammen.
Die Bewältigung von Stress und psychosozialen Risiken gehört zu den Herausforderungen, die im EU-Strategierahmen für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (2014-2020) aufgegriffen werden, der im Juni vorgelegt werden soll.
László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, erklärte: "Arbeitsbedingter Stress stellt nicht nur eine starke Beeinträchtigung des Wohlbefindens der Arbeitskräfte dar, sondern wirkt sich auch negativ auf die Gesamtleistung der europäischen Unternehmen aus. Stress kann und sollte bewältigt werden und die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen müssen zusammenarbeiten, um die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz besser zu schützen und zu fördern. Ich begrüße, dass diese neue Kampagne den Schwerpunkt auf die Verringerung von Schäden durch arbeitsbedingten Stress legt."
Arbeitnehmer, die unter Stress stehen, haben Konzentrationsschwierigkeiten, machen mehr Fehler und haben häufiger einen Arbeitsunfall. Anhaltender psychologischer Druck kann schwerwiegende Gesundheitsprobleme wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Muskel- und Skelettbeschwerden hervorrufen, die zu einer verminderten Arbeitsleistung und höheren Fehlzeiten führen können.
Ziel der Kampagne ist es, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, Führungskräfte und Arbeitnehmer dabei zu unterstützen, Stress und psychologische, physische und soziale Risiken am Arbeitsplatz zu erkennen und zu bewältigen. Gefördert wird auch die Nutzung einfacher Instrumente für den wirksamen Umgang mit solchen Risiken. Die effiziente Bewältigung von Stress bei der Arbeit kann zu einer gesunden Arbeitsumgebung, in der sich die Arbeitnehmer geschätzt fühlen und die Unternehmenskultur positiver ist, beitragen – was wiederum der Produktivität zugute kommt.
28.04.14 - Insolvenz- und Steuerrecht besser verzahnen
Auf ein differenziertes Echo bei den Sachverständigen stießen Pläne der Regierung für ein besseres Management von Pleiten bei Konzernen mit mehreren Tochtergesellschaften. Im Prinzip fand ein Gesetzentwurf, der über die Benennung eines allein zuständigen Gerichtsstands und die Berufung möglichst nur eines Verwalters solche oft schwierigen Insolvenzverfahren effizienter organisieren und so teure Reibungsverluste vermeiden will, weithin Zustimmung. Allerdings äußerten die Experten in ihren Erklärungen wie in ihren schriftlichen Stellungnahmen Kritik an Details, die verbesserungsbedürftig seien. Gefordert wurde vor allem eine engere Verzahnung des Insolvenzrechts mit dem Steuerrecht.
Grundsätzliche Zweifel an der Notwendigkeit, Konzerninsolvenzen neu zu regeln, äußerte Frank Frind. Der Gesetzentwurf enthalte, so der Hamburger Insolvenzrichter, kein einziges Beispiel für schiefgelaufene Konzerninsolvenzen, die auf die bisherige Praxis zurückzuführen seien. Die mit der Benennung eines Gerichtsstands und der Berufung von Insolvenzverwaltern verbundenen Probleme seien bislang "hervorragend bewältigt" worden. Aus Sicht Frinds hat es sich bewährt, mit der Abwicklung von Pleiten Gerichte vorrangig an jenen Orten zu betrauen, an denen sich der wirtschaftliche Mittelpunkt des betroffenen Unternehmens befinde. So sei etwa der Fall "Quelle" nicht in Nürnberg, sondern in Essen bearbeitet worden. Im Übrigen könne es sogar sinnvoll sein, je nach Konzernstruktur verschiedene Insolvenzverwalter zu bestellen.
Seine Forderung, Insolvenz- und Steuerrecht besser zu verzahnen, begründete der Hamburger Anwalt und Steuerberater Günter Kahlert mit folgendem Beispiel: Wenn eine Konzernmutter in die Pleite schlittere, eine Tochterfirma aber weiterhin wirtschaftlich gesund sei, dann sei die Rettung dieses Tochterbetriebs sehr schwierig, da er steuerlich für das Mutterunternehmen hafte. Auch Christoph Niering plädierte dafür, die steuerlichen Aspekte einer Konzerninsolvenz besser zu regeln. Gerade die steuerlichen Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Unternehmensgesellschaften könnten die Sanierung eines Konzerns gefährden, so der Vorsitzende des Verbands der Insolvenzverwalter. Was die Abwicklung von Insolvenzverfahren angehe, so hätten sich die Verwalter auch bislang schon helfen können, doch sei dies oft "am Rande des Erlaubten" geschehen. Deshalb begrüßte es Niering, dass nun eine solide gesetzliche Basis geschaffen werden solle. Insolvenzverfahren solle man bei jenen Gerichten konzentrieren, die diesen Aufgaben personell und sachlich gewachsen seien.
28.04.14 - EuGH-Urteil: Nifis begrüßt Nein zur Vorratsdatenspeicherung
Die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (Nifis) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welches die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in der heutigen Form aufgehoben hat. Laut Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp, Vorsitzender der Nifis, sei die Methode aufgrund der Fülle der Daten, die bei konkreten Verdachtsfällen ausgewertet werden müssten, sehr ineffizient. Dementsprechend gibt es wirksamere Methoden für den Kampf gegen das Organisierte Verbrechen, Computerkriminalität und den Terrorismus. Zu den Alternativen zählen unter anderem das sogenannte "Quick-Freeze"-Verfahren und die Einrichtung leistungsfähiger Spezialdienststellen der Polizei und von Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Zudem ist bei der Vorratsdatenspeicherung die Gefahr sehr groß, dass Geheimdienste oder Cyberkriminelle auf die vorliegenden Daten unschuldiger Bürger zugreifen.
Will eine Strafverfolgungsbehörde (Polizei und Staatsanwaltschaft) auf Grundlage von Quick Freeze auf gewisse Daten zugreifen, kann sie beim Telekommunikationsanbieter eine sogenannte "Speicheranordnung" erlassen, durch die die Löschung der Daten unterbunden wird, sie werden quasi eingefroren. Sobald ein richterlicher Beschluss vorliegt, ist dann die Nutzung der Daten erlaubt, sie werden wieder "aufgetaut" und der Strafverfolgungsbehörde ausgehändigt. Quick-Freeze vermeidet somit die großflächige Speicherung der Daten aller, auch der unschuldigen und unbeteiligten Bürger. "Dies ist ein sehr wichtiger Aspekt, hat doch eine aktuelle Studie der Stanford Universität ergeben, dass die vermeintlich anonymen Metadaten, die bei der Vorratsdatenspeicherung ermittelt werden, sehr intime Details über jeden unschuldigen Bürger Europas bekannt geben," betont Lapp.
28.04.14 - SEPA-Compliance: Etwa drei von vier Unternehmen waren mit der Umstellung auf SEPA zum 1. Februar 2014 fertig
ibi research an der Universität Regensburg hat zusammen mit van den Berg und dem Bank-Verlag bereits zum vierten Mal den Status quo sowie den Fortschritt des Umstellungsprozesses auf die in 33 Ländern verbindlichen SEPA-Verfahren untersucht. In der aktuellen Studie wurde analysiert, ob und wie Unternehmen aller Größenklassen sowie Behörden und Vereine die Umstellung nach dem eigentlichen Stichtag 1. Februar 2014 vollzogen haben und ob es dabei Schwierigkeiten gab. Anhand der Studienergebnisse zeigt sich, dass die meisten Unternehmen die SEPA-Umstellung rechtzeitig durchgeführt haben, ein Viertel der Befragten reicht jedoch auch nach dem 1. Februar 2014 noch Überweisungen oder Lastschriften im Altformat ein.
Der alarmierende Umsetzungsstand im SEPA-Raum war Anfang Januar für die EU-Kommission ausschlaggebend, das Ende der Migrationsphase vom 1. Februar auf den 1. August 2014 zu verschieben. Aber: War diese Verschiebung für deutsche Organisationen wirklich nötig – oder war zu diesem Zeitpunkt die Umstellung vom Großteil der deutschen Wirtschaft schon ausgeführt? Für "Nachzügler" stellt sich nun die Frage, wie sie die Zeit bis August nutzen sollen und welche Prioritäten sie in den nächsten Monaten setzen. Um diese Fragen zu beantworten, hat ibi research von Mitte Februar bis Mitte März, kurz nach dem vorläufigen Stichtag, die vierte Studie zur SEPA-Umsetzung in Deutschland durchgeführt.
Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass derzeit noch 17 Prozent der Befragten Überweisungen im alten DTA-Format und 16 Prozent DTA-Lastschriften bei Banken einreichen. Insgesamt reichen etwa ein Viertel der Organisationen weiterhin Überweisungen oder Lastschriften im alten Format ein. Insbesondere große Unternehmen (23 Prozent) nutzen noch DTA-Lastschriften, während vor allem mittlere Unternehmen (31 Prozent) derzeit noch DTA-Überweisungen einreichen. Hier muss also bis August noch nachgebessert werden.
28.04.14 - Ausgestaltung des Operationellen Risikomanagements: Richtlinien und Regelungen im Kontext von Solvency II
In Bezug auf die Bemessung der Eigenkapitalausstattung haben sich Banken seit Basel II kontinuierlich mit dem Kredit- und Marktrisiko sowie dem OpRisk auseinandersetzen müssen, während sich die Versicherungsunternehmen erst mit den Überlegungen zu SII mit dieser Risikokategorie explizit befassen müssen. Dennoch gilt inzwischen, dass diese beiden Regelwerke den betroffenen Unternehmen höhere Anforderungen an die Berücksichtigung von unternehmensindividuellen Risiken auferlegen als die einschlägigen und allgemeinverbindlichen handels- und gesellschaftsrechtlichen Regelwerke. Im Fokus steht daher im Folgenden, wie eine dem Aufsichtsregime konforme Berücksichtigung von OpRisk erfolgen kann und wie sich dabei das Management von OpRisk möglichst so implementieren lässt, dass bereits vorhandene Strukturen und Ressourcen genutzt und eingebunden werden können.
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