23.01.25 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben.
Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.



23.01.25 - Porsche darf sich an Varta beteiligen und Mehrheit an E-Mobilitäts-Sparte "V4Drive" erwerben
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG. Die V4Drive Battery GmbH ist der Varta-Geschäftsbereich für großformatige Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos. Die Varta AG wird dort Minderheitsgesellschafterin bleiben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "In unserer fusionskontrollrechtlichen Prüfung ging es nur darum, ob das Vorhaben wettbewerbliche Bedenken hervorruft. Die können wir ausschließen. Grundsätzlich können Vorhaben zur Fusionskontrolle angemeldet werden, wenn sie hinreichend konkret sind. Die tatsächliche Umsetzbarkeit der Lösung hängt nun an Fragen außerhalb des Kartellrechts."

23.01.25 - Im Februar 2019 hatte das Bundeskartellamt Meta (vormals Facebook) untersagt, personenbezogene Daten der Nutzenden ohne Einwilligung aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen
Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt. Im Februar 2019 hatte das Bundeskartellamt Meta (vormals Facebook) untersagt, personenbezogene Daten der Nutzenden ohne Einwilligung aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen. Gegen die Entscheidung hatte Meta Beschwerde eingelegt. Neben einer jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzung und der Bestätigung des Bundeskartellamtes in Grundsatzfragen durch den Bundesgerichtshof (2020) sowie den Europäischen Gerichtshof (2023) haben Meta und das Bundeskartellamt intensiv über konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Entscheidung verhandelt. Nun wurden die Einzelmaßnahmen Metas als hinreichend wirkungsvolles Gesamtpaket angesehen, um das Verfahren abzuschließen. Meta hat seinerseits die vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf) anhängige Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Die Entscheidung ist damit bestandskräftig.

23.01.25 - Gesetzentwurf zu europäischer Daten-Governance vorgelegt
Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz). Durch vertrauensvollen, fairen Zugang zu geschützten Daten des öffentlichen Sektors könnten mehr Daten genutzt werden, heißt es darin weiter. Eine stärkere gemeinsame Verwendung geteilter Daten könne weitere Nutzeneffekte, auch im Kontext Künstlicher Intelligenz, heben. Voraussetzung dafür sei der Daten-Governance-Rahmen. Mit der EU-Verordnung 2022/868 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der EU-Verordnung 2018/1724 seien einheitliche Vorschriften geschaffen worden, um die Entwicklung eines Datenbinnenmarktes und eine vertrauenswürdige und sichere Datengesellschaft und -wirtschaft voranzutreiben, schreibt die Bundesregierung.


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