Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Richtlinie über die Postdienste


EU-Kommission startet öffentliche Konsultation zu Postdiensten
Die Richtlinie über Postdienste garantiert den postalischen Universaldienst und sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Postmarkt



Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur EU-Richtlinie über die Postdienste eingeleitet. Insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Online-Handels will sie die Auswirkungen der bestehenden EU-Regeln bewerten und die Bedürfnisse des Postsektors besser verstehen. Jeder ist eingeladen, sich an der öffentlichen Konsultation zu beteiligen, einschließlich Bürger und Unternehmen, die Postdienste nutzen, Postbetreiber, Sozialpartner und öffentliche Behörden. Die Konsultation endet am 9. November 2020.

Thierry Breton, Kommissar für den Binnenmarkt, sagte dazu: "Die Postdienste sind ein entscheidender Faktor für unsere Wirtschaft, da sie es ermöglichen, wachsende Warenmengen in die ganze Welt zu versenden. Das Wachstum des elektronischen Handels hat zu einem raschen Wandel des Sektors geführt, aber nichts hat ihre Bedeutung mehr bewiesen als die Coronavirus-Krise.

Während dieser Krise half der Postsektor dabei, unzählige Bürger und Unternehmen in der gesamten EU mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen zu versorgen. Diese öffentliche Konsultation wird uns helfen, die Bedürfnisse des Sektors besser einzuschätzen und sicherzustellen, dass er sich erfolgreich an diese neuen Herausforderungen unserer Zeit anpassen kann."

Die Richtlinie über Postdienste garantiert den postalischen Universaldienst und sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Postmarkt. In Europa erwirtschaftet der Sektor jährlich 90 Mrd. Euro, was 0,52 Prozent des BIP der EU ausmacht. Er beschäftigt rund 1,8 Millionen Menschen in der gesamten EU.

Die Richtlinie wurde 1997 mit dem Ziel verabschiedet, durch die schrittweise Liberalisierung einen Binnenmarkt der Postdienste zu schaffen und gleichzeitig sicherzustellen, dass Bürger sowie Unternehmen in der gesamten EU Zugang zu einem Mindestangebot an Postdiensten haben. Dieser "Universaldienst", das heißt die Zustellung von Briefen und Paketen mit einem Gewicht von bis zu 20 kg zu erschwinglichen Preisen und zu bestimmten Qualitätsbedingungen in der gesamten EU, stellt das zentrale Element der Richtlinie dar. Die Richtlinie wurde 2002 und 2008 geändert, um das Briefmonopol abzuschaffen.

Die EU-Kommission muss gemäß Artikel 23 der Richtlinie über Postdienste dem Europäischen Parlament und dem Rat alle 4 Jahre einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie vorlegen und die Ergebnisse dieser öffentliche Konsultationen werden in diesen Bericht einfließen.

Zum anderen wird der Bericht - in Anbetracht der aufgrund der Digitalisierung und des elektronischen Handels erheblich veränderten Postmärkte - auch eine formelle Bewertung der Richtlinie im Einklang mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung enthalten. Mit dieser Bewertung sollte im Wesentlichen überprüft werden, ob die Richtlinie den Zweck, für den sie 1997 erlassen sowie 2002 und 2008 geändert wurde, noch erfüllt, und festgestellt werden, ob neue Zielsetzungen dieser Richtlinie zukünftig in Betracht zu ziehen sind. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 15.07.20
Newsletterlauf: 17.09.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen