Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Reform der EU-Kraftverkehrsvorschriften


Verkehrskommissarin Vălean: Reform des EU-Lkw-Verkehrs wird Arbeitsbedingungen verbessern, brauchen aber Vereinbarkeit mit Grünem Deal
In der Zeit der Ungewissheit nach der COVID-19-Pandemie, in der Fahrer und Güterkraftverkehrsunternehmer gezeigt haben, wie wichtig sie für Unternehmen und Verbraucher sind, braucht der Straßenverkehrssektor mehr denn je klare Regeln



Das Europäische Parlament hat sich für die Reform der EU-Kraftverkehrsvorschriften ausgesprochen. Damit sollen die Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrern verbessert und Wettbewerbsverzerrungen im Güterkraftverkehr beseitigt werden. Verkehrskommissarin Adina Vălean begrüßte die Zustimmung des EU-Parlaments zur Reform des Transportsektors, die wesentliche soziale Verbesserungen enthält, ergänzte jedoch: "Die Kommission bedauert, dass das neue Regelwerk Elemente enthält, die möglicherweise nicht mit den Ambitionen des Europäischen Grünen Deals bzw. dem vom Europäischen Rat gebilligten Ziel, bis 2050 eine klimaneutrale EU zu erreichen, in Einklang stehen."

Sie sagte weiter: "Im Einzelnen handelt es sich dabei um die obligatorische Rückkehr der Fahrzeuge in den Mitgliedstaat der Niederlassung alle acht Wochen und die Einschränkungen für Beförderungen im kombinierten Verkehr. Diese Maßnahmen waren nicht Teil der am 31. Mai 2017 angenommenen Vorschläge der Kommission und nicht Gegenstand einer Folgenabschätzung. Die obligatorische Rückkehr der Lastkraftwagen wird Ineffizienzen im Verkehrssystem und einen Anstieg unnötiger Emissionen, Umweltverschmutzung und Verkehrsüberlastung zur Folge haben, während die Einschränkungen im kombinierten Verkehr dessen Förderungseffekt auf den multimodalen Güterverkehr schmälern werden.

Die Kommission untersucht derzeit die Auswirkungen dieser beiden Aspekte auf das Klima, die Umwelt und das Funktionieren des Binnenmarkts und erhebt alle notwendigen Informationen.

Ich möchte die Akteure im Straßenverkehrssektor und die nationalen Behörden bitten, diese Bemühungen durch die Bereitstellung relevanter Daten für die Bewertung zu unterstützen.

Die Schlussfolgerungen der Studien werden noch vor Ende dieses Jahres vorliegen. Die Kommission wird erforderlichenfalls von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen gezielten Legislativvorschlag vorzulegen, bevor die beiden Bestimmungen in Kraft treten."

In der Zeit der Ungewissheit nach der COVID-19-Pandemie, in der Fahrer und Güterkraftverkehrsunternehmer gezeigt haben, wie wichtig sie für Unternehmen und Verbraucher sind, braucht der Straßenverkehrssektor mehr denn je klare Regeln. Obwohl die sozialen Verbesserungen durch die neuen Regeln erheblich sind, ist die Kommission nicht der Ansicht, dass die Rückgabepflicht für Lastkraftwagen und die Beschränkungen des kombinierten Verkehrs notwendig sind, um die Hauptziele der Reform des Güterkraftverkehrs zu erreichen. Derzeit bewertet die Kommission die Auswirkungen dieser beiden Bestimmungen im Hinblick auf die Ziele des Europäischen Grünen Deals und eines gut funktionierenden Binnenmarktes. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 15.07.20
Newsletterlauf: 18.09.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen