Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Markt für leichte Nutzfahrzeuge


EU-Wettbewerbshüter prüfen geplanten Zusammenschluss von Peugeot und Fiat Chrysler genauer
Mit ihrem großen Marken- und Modellspektrum haben Fiat Chrysler und Peugeot SA in vielen europäischen Ländern eine starke Position im Kleintransporter-Segment



Die Europäische Kommission hat ein Verfahren eingeleitet, um den geplanten Zusammenschluss der Automobilunternehmen Fiat Chrysler und Peugeot eingehend zu prüfen. Die Kommission befürchtet, dass die Fusion den Wettbewerb auf dem Markt für leichte Nutzfahrzeuge (Kleintransporter) mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t im Europäischen Wirtschaftsraum und insbesondere in 14 EU-Mitgliedstaaten sowie im Vereinigten Königreich beeinträchtigen könnte.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: "Kleintransporter spielen eine Schlüsselrolle, wenn es um die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen für Kunden geht, und haben daher eine große Bedeutung für Privatpersonen, KMU und große Unternehmen. Der Markt für Kleintransporter wächst, und gerade in der digitalen Wirtschaft, in der sich private Verbraucher mehr denn je auf Lieferdienste verlassen, werden diese Fahrzeuge immer wichtiger. Mit ihrem großen Marken- und Modellspektrum haben Fiat Chrysler und Peugeot SA in vielen europäischen Ländern eine starke Position im Kleintransporter-Segment. Wir werden sorgfältig prüfen, ob der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb auf diesen Märkten beeinträchtigen würde, und sicherstellen, dass alle Personen und Unternehmen, die bei ihren Tätigkeiten auf Kleintransporter angewiesen sind, weiter von einem gesunden Wettbewerbsumfeld profitieren."

In vielen Ländern ist entweder Peugeot SA (PSA) oder Fiat Chrysler (FCA) Marktführer bei leichten Nutzfahrzeugen, und durch den Zusammenschluss würde dort jeweils einer der wichtigsten Wettbewerber wegfallen.

Vorläufige wettbewerbsrechtliche Bedenken der Kommission
Gegenwärtig hat die Kommission Bedenken, dass der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb für bestimmte Typen leichter Nutzfahrzeuge in den folgenden Mitgliedstaaten erheblich beeinträchtigen könnte: Belgien, Kroatien, Tschechien, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, Litauen, Luxemburg, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien. Das Gleiche gilt auch für das Vereinigte Königreich.

In vielen dieser Länder hätten PSA und FCA zusammen hohe Marktanteile; zugleich würden sie bei allen Fahrzeuggrößen über das größte Spektrum an Marken und Modellen verfügen. Im Kleintransporter-Segment scheinen beide Unternehmen eine besonders starke Position zu haben. Bei leichten Nutzfahrzeugen gibt es weniger Wettbewerber als bei Personenkraftwagen, und in den meisten der genannten Länder wären alle Wettbewerber deutlich kleiner als das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen.

Die vorläufige Untersuchung der Kommission ergab, dass PSA und FCA in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten traditionell direkte Wettbewerber im Kleintransportermarkt sind und ihre Fahrzeuge preislich ähnlich positionieren. Durch den Zusammenschluss würde sich somit für beide Unternehmen der Wettbewerbsdruck erheblich verringern.

Darüber hinaus scheint der Markt für leichte Nutzfahrzeuge durch verhältnismäßig hohe Markteintritts- und Expansionsschranken gekennzeichnet zu sein; beispielsweise wird ein ausreichend großes Servicenetz benötigt, das nicht schnell und einfach aufzubauen ist. Neue Markteintritte in größerem Umfang erscheinen unwahrscheinlich.

Die Kommission wird die Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses nun eingehend prüfen, um festzustellen, ob er zu einer erheblichen Verringerung wirksamen Wettbewerbs führen könnte. Das Vorhaben wurde am 8. Mai 2020 bei der Kommission angemeldet. PSA und FCA haben während des Vorprüfverfahrens keine Verpflichtungszusagen unterbreitet, um die vorläufigen Bedenken der Kommission auszuräumen. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, also spätestens am 22. Oktober 2020, einen Beschluss erlassen. Das eingehende Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Unternehmen und Produkte
Fiat Chrysler Automobiles N.V. (FCA) mit Sitz im Vereinigten Königreich produziert, liefert und vertreibt Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge der Marken Fiat, Chrysler, Jeep, Alfa Romeo, Lancia, Abarth, Dodge, Ram und Fiat Professional. Darüber hinaus ist FCA Eigentümer von Teksid S.p.A. (Gussteile für die Automobilindustrie), Plastic Components and Modules Automotive S.p.A. (Kunststoffbauteile und -module) und Comau S.p.A. (Produktionssysteme für die Automobilindustrie). Um den Verkauf der Fahrzeuge seiner Marken zu fördern, stellt FCA auch Finanzierungen für Privatkunden und Händler bereit.

Peugeot S.A. (PSA) mit Sitz in Frankreich produziert, liefert und vertreibt Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge der Marken Peugeot, Citroën, Opel, Vauxhall und DS. Über seine Tochtergesellschaft Faurecia S.A. ist PSA auch in der Herstellung und Lieferung von Innenraumteilen für Kraftfahrzeuge tätig. Zudem erbringt PSA Nebendienstleistungen und bietet z. B. Finanzierungslösungen für den Fahrzeugkauf sowie Mobilitätsdienste und -lösungen an.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des EWR erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.07.20
Newsletterlauf: 23.09.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen