Roaming-Verordnung läuft aus
Roaming: EU-Kommission eröffnet Konsultation für neue Gesetzgebung
Mit der Verordnung haben die EU-Gesetzgeber Roaming-Entgelte für Reisende in der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen im Juni 2017 abgeschafft
Die seit 2017 in der EU geltenden Roaming-Regeln laufen 2022 aus. Die EU-Kommission will diese verlängern und überarbeiten. Aus diesem Grund hat sie dazu eine öffentliche Konsultation eröffnet. "Roaming verbessert das tägliche Leben der Europäerinnen und Europäer ganz konkret. Davon profitieren Verbraucher und Mobilfunkanbieter gleichermaßen. Roaming im Ausland, ohne unvorhergesehene kostspielige Rechnungen nach der Rückkehr aus dem Urlaub oder einer Geschäftsreise befürchten zu müssen, ist jetzt der Normalfall. Die Nutzung ist gestiegen und die Nachfrage nach Mobilfunkdiensten zeigt, dass Roaming wie zu Hause zur Gewohnheit geworden ist. Wir setzen unsere Arbeit fort, damit die Europäer diese konkreten Vorteile genießen können", sagte Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager.
Mit der Verordnung haben die EU-Gesetzgeber Roaming-Entgelte für Reisende in der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen im Juni 2017 abgeschafft. Dank dieser Regeln zahlen Verbraucher und Unternehmen keine zusätzlichen Kosten auf Mobilfunkdienste (Telefonieren, SMS oder Daten), wenn sie in diesen Ländern auf Reisen sind.
Während das langfristige Ziel darin besteht, Roaming wie zu Hause ohne Marktregulierung zu garantieren, erscheinen mittelfristig bestimmte gesetzgeberische Maßnahmen weiterhin notwendig. Die Konsultation wird zwölf Wochen dauern. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 16.07.20
Newsletterlauf: 23.09.20
Meldungen: Europäische Kommission
-
Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien
Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.
-
Harmonisierte gemeinsame Vorschriften
Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.
-
Aktionsplan für bezahlbare Energie
Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.
-
Modells der "drei Verteidigungslinien"
Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.
-
Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie
Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.